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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1.Allgemeines – Geltungsbereich
    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen

    Lev Gehlmann e.K.

    Grasweg 8

    22299 Hamburg

     

    Telefon: +49 (0) 40 53024725
    E-Mail: info@goldwert-ankauf.de
    Webseite: www.goldwert-ankauf.de

    nachfolgend – Goldwert Ankauf – und dem Kunden, nachfolgend – Kunde – in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung.

    Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden bleiben unwirksam, es sei denn, Goldwert Ankauf stimmt der Geltung schriftlich zu.

    Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, der Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Goldwert Ankauf auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.

    Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Kunden ist Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen eines Vertrages.

    Vertragssprache ist Deutsch.

    2.Ankaufsrechner
    Auf der Webseite von Goldwert Ankauf https://www.goldwert-ankauf.de kann der Kunde ohne Registrierung im Menü unter „Ankaufsrechner“ den voraussichtlichen Ankaufspreis von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Wertgegenständen berechnen. Hierzu muss der Kunde in das bei der betreffenden Legierung dafür vorgesehene Feld das Gewicht des jeweiligen Wertgegenstandes eingeben.

    Es wird sodann aufgrund der Gewichtsangaben des Kunden mittels der tagesaktuellen Ankaufskurse der Ankaufspreis angezeigt, den der Kunde im Verkaufsfall zum Zeitpunkt der Berechnung für die eingegebene Legierung und Menge vorbehaltlich der Richtigkeit der Angaben des Kunden sowie der Begutachtung durch Goldwert Ankauf voraussichtlich erhalten würde.

    Es handelt sich bei der Berechnung der Werte um einen kostenfreien Service von Goldwert Ankauf für eine erste, unverbindliche Wert-Einschätzung. Bei den angegebenen Werten (Auszahlungsbeträge) handelt es sich nicht um bindende Angebote von Goldwert Ankauf.

    3.Einsendung – Gefahrtragung

    Auf der Webseite https://www.goldwert-ankauf.de kann der Kunde mittels eines Onlineformulars eine Versandtasche nebst Begleitschreiben anfordern, welches ihm ermöglicht, seine edelmetallhaltigen Wertgegenstände auf deren Kosten an Goldwert Ankauf zu senden.

    Hierzu muss der Kunde im Formular auf der Webseite Name, Adresse und E-Mail- Adresse angeben und auf „Versandtasche bestellen“ klicken.

    Die Zusendung von Wertgegenständen an Goldwert Ankauf erfolgt bei Verwendung der zur Verfügung gestellten vorfrankierten Versandtasche und Versand über die Deutsche Post auf Kosten und Risiko von Goldwert Ankauf.

    Für den Transport und dessen Versicherung ist ausschließlich die Deutsche Post zuständiger Vertragspartner des Kunden. Bei einem Versand über DHL sind die Wertgegenstände für bis zu EURO 1500,00 versichert.
    Sollte der Warenwert, auch nur um 1,-€, überschritten werden erlischt die Versicherung. Übersteigt der Wert diesen Betrag, kann auf Anfrage ein Versand bzw. eine Rückholung bis zur gewünschten bzw. vereinbarten Versicherungssumme angemeldet werden.

    Der Kunde verpflichtet sich, bei einer Nutzung derselben, die Versandtasche bei einer Filiale der Deutschen Post abzugeben. Er erhält einen Paketschein, um den kostenfreien Versand nutzen zu können. Der Paketschein und die Sendungsnummer sind die einzigen Beweismittel, dass der Kunde Wertgegenstände an Goldwert Ankauf versendet hat.

    Sollte der Kunde die Versandtasche von Goldwert Ankauf nicht verwenden, ist dennoch zwingend erforderlich, dass der Kunde das Begleitschreiben der Sendung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet beilegt. Wenn der Kunde eine Bestellung auslöst, wird das Begleitschreiben von Goldwert Ankauf per Mail an den Kunden verschickt.

    Zusendungen von Schmuck, Gold, Zahngold, Silber, Platin und anderen Edelmetallen oder Wertgegenständen an Goldwert Ankauf, bei denen nicht die von Goldwert Ankauf zur Verfügung gestellte Versandtasche bzw. Paketschein benutzt wird oder die kostenlose Abholung durch den von uns beauftragten Sicherheitskurier erfolgt, erfolgen auf Kosten und Risiko des Versenders.

    Goldwert Ankauf behält sich vor, die Annahme von Lieferungen, die den Eindruck erwecken, beschädigt, geöffnet oder sonst wie während der Lieferung manipuliert worden zu sein, zu verweigern. Derartige Lieferungen werden ohne irgendeine Haftung von Goldwert Ankauf an den Kunden auf Kosten von Goldwert Ankauf zurückgesendet.

    Mit der Einsendung bestätigt der Kunde, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Kunde die volle Verfügungsberechtigung hat und dass die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen.

    4.Begutachtung / Gewichts- und Wertermittlung
    Bei Goldwert Ankauf eingetroffen, werden die Wertgegenstände auf den reinen Edelmetallwert untersucht.

    Mit der Einsendung/Vorlage der Wertgegenstände erteilt der Kunde seine Zustimmung zur Begutachtung bzw. Bearbeitung der übersendeten Wertgegenstände.

    Um eine Bewertung vorzunehmen müssen die Wertgegenstände in einigen Fällen bearbeitet werden. Für diese Fälle nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Wertgegenstände in erforderlichem Maße bearbeitet werden und es dabei zu Beschädigung bzw. Zerstörung kommen kann.

    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Goldwert Ankauf ausschließlich die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium, sowie Schmuck und andere Wertgegenstände, welche eine oder mehrere dieser Edelmetalle enthalten, prüft und ankauft.

    Goldwert Ankauf rät daher dringend, sämtliche Besatzmaterialien, die Goldwert Ankauf nicht ankauft und die der Kunde behalten möchte, vor der Einsendung an Goldwert Ankauf zu entfernen, bzw. durch einen Fachmann entfernen zu lassen.

    Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass im Falle der Einsendung von nicht ausgefassten Wertgegenständen und einer nach Angebotsabgabe von Goldwert Ankauf erfolgten Angebotsannahme durch den Kunden die Besatzmaterialien als mitverkauft gelten.

    Die Ermittlung des Edelmetallgewichtes von Zahngold, das mit Anhaftungen wie z.B. Zahn- und/oder Keramikresten versehen ist, erfolgt durch eine professionell durchgeführte Schätzung des Gesamtgewichtes abzüglich der nicht edelmetallhaltigen Fremdstoffe bzw. Materialien (sog. „Schmelzverluste“). Für eine genaue Ermittlung des Edelmetallgewichtes können die nicht edelmetallhaltigen Fremdstoffe bzw. Materialen entfernt oder in erforderlichem Maße bearbeitet werden. Für diese Fälle nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass es dabei zu Beschädigung bzw. Zerstörung kommen kann.

    5.Mängel
    Goldwert Ankauf teilt dem Kunden Beschädigungen zugesandter Gegenstände unverzüglich nach Kenntnisnahme mit, damit der Kunde eine entsprechende Schadensmeldung beim Versandunternehmen veranlassen kann.

    Mindermengen und Abweichungen vom Begleitschreiben teilt Goldwert Ankauf ebenfalls mit und behält sich das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände an den Kunden auf dessen Kosten zurückzusenden.

    6.Angebot / Rücksendung
    Nachdem die Wertgegenstände bei Goldwert Ankauf auf den reinen Edelmetallwert untersucht wurden, übersendet Goldwert Ankauf grundsätzlich basierend auf den aktuellen Preisen an der Börse innerhalb von 24 Stunden eine unverbindliche Wertermittlung per Email an den Kunden. Grundlage der Wertermittlung sind die Ankaufspreise zum Zeitpunkt der Auswertung der angebotenen Wertgegenstände.

    Sofern seitens Goldwert Ankauf kein Interesse an einem Ankauf besteht oder der Kunde mit der Wertermittlung nicht einverstanden ist, werden die Wertgegenstände dem Kunden unverzüglich und für ihn kostenlos an die vom Kunden genannte Anschrift zurückgesandt. Es besteht keine Ankaufsverpflichtung seitens Goldwert Ankauf.

    Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn er sich nicht binnen sieben Werktagen ab Zugang der Wertermittlung von Waren die keine Edelmetalle enthalten, äußert.

    Sollte es nicht möglich sein, ein Angebot abzugeben, beispielsweise weil die Sendung keine Edelmetalle enthält, behält sich Goldwert Ankauf das Recht vor, eine Rücksendegebühr von 10,00 Euro von dem Kunden zu verlangen, um anschließend die Gegenstände an die angegebene Adresse zurückzusenden.

    Sofern einzelne Gegenstände oder Teile gesendeter Stücke nicht angekauft werden können, da diese beispielsweise keine Edelmetalle enthalten, erfolgt auf Verlangen des Kunden ein Rückversand auf Kosten des Kunden. Sofern der Kunde binnen 14 Tagen nach Verständigung nicht ausdrücklich eine Rücksendung begehrt, erfolgt eine kostenlose Entsorgung durch Goldwert Ankauf.

    Ist der Kunde mit der Wertermittlung einverstanden, teilt er dies Goldwert Ankauf mit und gibt damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Ankaufsvertrages über die von ihm an Goldwert Ankauf übersandten Wertgegenstände zu dem von Goldwert Ankauf ermittelten Wert ab.

    7.Vertragsabschluss
    Ein Vertrag kommt durch eine Annahmeerklärung von Goldwert Ankauf in Textform zustande. Einer Annahmeerklärung steht die Auszahlung des Ankaufspreises gleich.

    Der Ankauf der übersendeten bzw. vorgelegten Gegenstände erfolgt auf Grund der Bestätigung des Kunden, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Kunde volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen.

    Mit der Einsendung von Edelmetallen erklärt der Anfragende/ Interessent / Kunde nach Erhalt eines schriftlichen Angebots durch die Firma Goldwert Ankauf sowie nach Ablauf einer Frist von 1 Monat, das Vorliegen eines besonderen Umstands, dass sein Schweigen (stillschweigend) als verbindliche Aussage für eine Annahme / Zustimmung nach den §§ 108 II, 177 II BGB bis zu einer Angebotshöhe von 250,00 EUR gelten lässt, wo ausnahmsweise ein Schweigen Erklärungsinhalt hat, wenn dieser keinen Erklärungsinhalt abgibt.

    Gegen diese Bedingung kann innerhalb eines Monats nach Erhalt eines schriftlichen Angebots durch die Firma Goldwert Ankauf, Widerspruch erhoben werden.

    Der Widerspruch ist (formlos) schriftlich an Lev Gehlmann, Grasweg 8, 22299 Hamburg oder elektronisch per E-Mail an info@goldwert-ankauf.de einzureichen.

    8.Zahlung
    Der Kaufpreis wird nach Vertragsschluss ausschließlich und unverzüglich an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt per Online Überweisung direkt auf das Bankkonto.

    Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung.

    Der Ankauf von Wertgegenständen von Unternehmern, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, muss Goldwert Ankauf nach § 14 BGB gesondert angezeigt werden.

    Ein gewerblicher Verkäufer wird Goldwert Ankauf unverzüglich eine ordnungsgemäße Rechnung übermitteln. Die Zahlung erfolgt unverzüglich nach Eingang.

    9.Eigentumsübertragung
    Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises an Goldwert Ankauf über.

    10.Retouren
    Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch beim Verlassen.

    Der Kunde ist verpflichtet, die Rücksendung unverzüglich nach Entgegennahme bzw. Erhalt der Rücksendung auf Vollständigkeit und Beschädigungen, Mängel hinsichtlich Menge, Gewicht, Stückzahl oder der Verpackung zu überprüfen.

    Beanstandungen sind Goldwert Ankauf unverzüglich nach Entgegennahme bzw. Erhalt der Rücksendung schriftlich mitzuteilen.

    11.Geldwäsche
    Bei allen Bargeldgeschäften deren Wert 2.000 € übersteigt, ist gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) die Identifizierung des Kunden erforderlich.

    Hierzu bedarf es einer Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Kunden.

    12.Haftungsbeschränkungen und –freistellung
    Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von Goldwert Ankauf auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Goldwert Ankauf zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht. Auch gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden an Goldwert Ankauf zur Bearbeitung übergebenen Sachen.

    13.kein Widerrufsrecht
    Goldwert Ankauf weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Fernabsatzvertrag für Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, gemäß § 312d Abs. 4 Satz 6 BGB kein Widerrufsrecht besteht.

    14.Anwendbares Recht
    Es gilt deutsches Recht.

    15.Datenschutz
    Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.

    Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Datenschutz-Grundverordnung gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben,
    das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich
    oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

    Wir weisen insoweit hinsichtlich der Einzelheiten, insbesondere der Rechte der Kunden ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, die sie hier finden.

    Goldwert Ankauf speichert den Vertragstext nicht, aber das Begleitschreiben und die Annahmeerklärung.

    16.Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sofern die Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.